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Pfarrfriedhof Urfahr
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Was ist zu tun bei einem Trauerfall

Engel

Tritt der Todesfall zu Hause ein, so rufen Sie bitte die Bestattung an. 

Die  weiß welcher diensthabende Totenbeschauarzt zu verständigen ist und nehmen diese Verständigung vor. Es wird Ihnen mitgeteilt, wann die Totenbeschau vorgenommen wird. Der Verstorbene darf erst nach der Totenbeschau angekleidet werden. Den Termin für die Abholung des Verstorbenen bestimmen Sie.

Es ist wichtig Ihnen die Zeit zu geben, die Sie benötigen (insbesonders wenn Verwandte von auswärts anreisen, die noch zu Hause Abschied nehmen wollen). Selbstverständlich kann die Abholung auch direkt im Anschluss an die Totenbeschau vorgenommen werden.

  • Legen Sie Kleidung für den Verstorbenen bereit
    (Unterwäsche, Socken bzw. Strumpfhose, Überbekleidung).

 

Das Ankleiden des Verstorbenen erfolgt bei Ihnen zu Hause, damit der Verstorbene das Haus in aller Würde und Pietät verlässt, es sei denn, Sie wünschen es anders bzw. es ist nicht möglich. Hierzu ist es sinnvoll die Kleidungsstücke, die der Verstorbene tragen soll, vorzubereiten. Das Ankleiden wird in der Regel durch einen Bestattungs-Mitarbeiter vorgenommen, der Ihnen jedoch gerne helfend zur Seite stehen, wenn Sie diesen letzten Dienst am Verstorbenen selbst vornehmen wollen. Selbstverständlich können Sie das Ankleiden auch völlig selbständig vornehmen.

 

Beim Todesfall in einem Krankenhaus erfolgt das Ankleiden durch die Angestellten der Prosektur im jeweiligen Spital.

Tritt der Tod auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein, kümmern sich selbstverständig die zuständigen Behörden um den Verstorbenen und benachrichtigen die Angehörigen.

In solchen Fällen ist die verstorbene Person zuerst beschlagnahmt.

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